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Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Jugendstadtrates der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

Wahlberechtigung:

1.1) Das aktive und passive Wahlrecht für die Wahl zum Jugendstadtrat besitzen alle Jugendlichen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit oder Nationalität, die am Wahltag das 12. Lebensjahr vollendet, jedoch das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

1.2) Die Bewerbungen müssen spätestens bis Montag, den 22. Januar 2024 schriftlich bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz eingegangen sein.

1.3) Bewerber, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten beifügen. Darüber hinaus muss die Bewerbung folgende Angaben enthalten:

            - der Vor- und Nachname,

            - die Anschrift,

            - das Geburtsdatum,

            - die Schule oder die Berufsbezeichnung und

            - die eigenhändige Unterschrift.

1.4) Nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet ein Wahlausschuss über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen.

Wahlverfahren:

2.1) Die Wahl wird als reine Briefwahl durchgeführt. Gewählt wird in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

2.2) Gewählt sind die Bewerber mit den acht höchsten Stimmenanteilen. Die anderen Bewerber werden die nächstfestgestellten Bewerber in der Reihenfolge der von Ihnen erzielten Stimmen. Entfallen auf mehrere Bewerber gleich viele Stimmen, entscheidet das Los, dass der Wahlleiter zieht, über die Platzierung.

2.3) Bei einer Kandidatur von weniger als neun, aber mindestens fünf zugelassenen Bewerbern, wird keine Wahl durchgeführt. In diesem Fall werden alle zugelassenen Bewerber durch den Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz in den Jugendstadtrat berufen.

2.4) Sollte die Anzahl von mindestens fünf zugelassenen Bewerbern nicht erreicht werden, dann wird keine Wahl durchgeführt und der Bürgermeister ruft erneut zur Wahl auf. Scheitert bei zwei aufeinanderfolgenden Wahlen die Wahl des Jugendstadtrates, findet keine weitere Wahl statt.

Wahlablauf:

3.1) Die Wahlberechtigten sind über den Ablauf der Wahl, spätestens mit Zusendung der Wahlunterlagen, zu unterrichten. Die Stadtverwaltung erstellt die hierfür notwendigen Wahlbenachrichtigungen und führt das Wählerverzeichnis, wo alle Wahlberechtigten eingetragen werden.

3.2) Wählen kann nur, wer in dem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis kann für eine Woche durch die Wahlberechtigten eingesehen werden. Diese Frist zur Einsichtnahme sowie die Möglichkeit einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses werden auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz öffentlich sowie optional im Amtsblatt bekanntgegeben.

3.3) Auf den Stimmzetteln sind alle Bewerber in der zugelassenen Reihenfolge mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf oder Stand und Wohnort aufgeführt.

3.4) Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens zehn Tage vor dem jeweiligen Wahltag die Briefwahlunterlagen entgeltfrei zugesandt.

3.5) Der ausgefüllte Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingegangen sein.

3.6) Zur Ermittlung des Wahlergebnisses beruft der Wahlleiter einen Wahlvorstand ein. Der Termin der Ergebnisermittlung ist öffentlich und wird vorab auf der Internetseite sowie optional im Amtsblatt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz bekanntgemacht. Der Wahlausschuss stellt nach Auszählung der Stimmen das endgültige Wahlergebnis fest.

3.7) Der Wahlleiter benachrichtigt die gewählten Bewerber über ihre Wahl mit dem Ersuchen, ihm binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob sie die Wahl annehmen. Gibt der Bewerber bis zum Ablauf dieser Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl mit Beginn des folgenden Tages als angenommen. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. Eine Ablehnung kann nicht widerrufen werden.

3.8) Sinkt die Anzahl der Jugendstadträte auf weniger als acht, indem ein gewählter Bewerber die Wahl nicht annimmt oder scheiden die gewählten Jugendstadträte im Laufe ihrer Amtszeit aus, rücken die Bewerber nach Absatz 2 entsprechend ihrer Reihenfolge nach den Stimmanteilen mit Beschlussfassung durch den Stadtrat nach. Stehen keine weiteren Bewerber zur Verfügung, besteht der Rat für die restliche Wahl-periode aus der tatsächlichen Anzahl der Jugendstadträte, mindestens jedoch aus fünf Jugendstadträten, fort.

Oranienbaum-Wörlitz, 22.12.2022

gez. Strömer

Bürgermeister                     

(öffentliche Bereitstellung: Freitag, den 22. Dezember 2023)

Mehr Informationen finden Sie unter Bürger & Verwaltung/Stadtrat/Kinder- und Jugendparlament


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