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Steuerberatungsgesellschaft anerkennen lassen


Allgemeine Informationen

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer.  

Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4

39104 Magdeburg

Gebühren (Kosten)

Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00

Fristen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

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