Steuerberatungsgesellschaft anerkennen lassen
Allgemeine Informationen
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer.
Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.
Zuständige Stelle
Gebühren (Kosten)
Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00
Fristen
keine
Rechtsgrundlage
- § 49 Absatz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 50 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 50 a Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 40 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 41 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.