Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Fristen
Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.
Rechtsgrundlage
Gebühren (Kosten)
EUR 30,00 bis EUR 45,00