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Kleinkläranlagen werden auch in Zukunft als ein wesentlicher Anteil der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen. Es sind bundesweit einheitliche Mindestanforderungen in der Abwasserverordnung für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen festgelegt. Zur Einhaltung dieser Anforderungen benötigen die Kleinkläranlagen grundsätzlich eine biologische Reinigungsstufe. Die als Dauerlösung meist im ländlichen Bereich betriebenen Anlagen müssen dem Stand der Technik angepasst werden.

Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt helfen Grundstückseigentümern bei der Finanzierung des Neubaus oder der Umrüstung von Kleinkläranlagen mit dem zinsgünstigen Darlehen "Sachsen-Anhalt KLAR".

Finanziert werden kann ein Neubau oder eine Umrüstung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube
Insbesondere:

  • Investitionskosten inklusive Planungsleistungen und Kosten für die Erstellung notwendiger Zufahrtswege
  • Verwaltungsgebühren sowie Ausgaben, die der Abnahme und Freigabe der Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube dienen.

Antragsberechtigt sind:

  • private Grundstückseigentümer
  • Erbbauberechtigte
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